Der Hortelternrat hat gemäß des Sächs. Kitagesetzes ein Mitwirkungsrecht bei der Gestaltung des Hortalltags. (§6, Sächsisches Kitagesetz) Das Team des Hortes der 8. Grundschule freut sich über Anregungen, Wünsche und Ideen der Elternschaft und nimmt Unterstützung in der Hortarbeit, z.B. bei der Ausgestaltung von Festen und Aktivitäten dankend an.
Der Elternrat tagt drei bis vier Mal pro Schuljahr.